Seit 2003 steht die Kavernengesellschaft Staßfurt mbH für eine zuverlässige, transparente sowie nachhaltige Verwertung und Beseitigung bergbaulicher Bohrabfälle.
Unser kombiniertes Entsorgungskonzept in unterschiedlichen Entsorgungsanlagen in Deutschland verteilt, stellt eine sichere sowie hinsichtlich den Anforderungen der Bohrindustrie optimierte Lösung dar. Vor allem die Gewährleistung einer ganzjährigen (365 Tage) und durchgängigen (24 h) Annahme über redundante Entsorgungswege unterstützen den stillstandsfreien Bohrbetrieb.
Ein Miteinander auf Augenhöhe mit unseren Kunden und langjährigen Geschäftspartnern aus der Erdöl- und Erdgasindustrie, der Geothermie sowie zu den beteiligten Fachbehörden bildet dabei stets die Basis unseres Handelns.
Kombiniertes Entsorgungskonzept
Die Kombination der Entsorgung an den Standorten Staßfurt, Bitterfeld-Wolfen, Liebenau und Gütersloh stellt eine flexible, redundante und sichere Entsorgungslösung dar, speziell unter Berücksichtigung der bohrtechnisch operativen Besonderheiten und Anforderungen.
Die Einbindung der unterschiedlichen Entsorgungsanlagen garantiert einen stillstandsfreien Bohrbetrieb.
Am Standort Staßfurt werden Bohrabfälle in einer ehemaligen Solkaverne gemäß Bergrecht verwertet (Verwertung).
An den Standorten Bitterfeld-Wolfen, Gütersloh und Liebenau werden durch Kooperationspartner der KGS Bohrspülungen in Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlagen gemäß KrWG behandelt/beseitigt (Verwertung und Beseitigung).
Bergbauliche Abfälle
Nach § 22a Abs. 1 Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV) sind Bohrabfälle bergbauliche Abfälle, weil sie unmittelbar bei Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 1 BBergG anfallen.
Am Standort Staßfurt werden in einer Verwertungsanlage Bohrabfälle als bergbaulicher Abfall im Sinne § 22a Abs. 1 ABBergV verwertet. Der Betrieb der Verwertungsanlage erfolgt auf der Grundlage bergrechtlicher Genehmigungen. Die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt. Das bedeutet, dass sowohl die Aufsichtsbehörde des Abfallerzeugers, als auch die des Entsorgers nach dem Bundesberggesetz (BBergG) handeln.
Aufgrund der Rechtslage seit dem 1. Mai 2008 sind bergbauliche Abfälle, die außerhalb des Bergbaus entsorgt werden, als Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) anzusehen und unterliegen dessen Vorschriften, einschließlich der untergesetzlichen Regelwerke (z. B. Nachweisverordnung) sowie der Landesabfallgesetze. Für die Entsorgung von Bohrspülungen und anderen Flüssigkeiten (z. B. Niederschlags- und Schmutzwässer) in den Chemisch-Physikalischen-Behandlungsanlagen trifft dies zu.
Verwertung und Beseitigung
Die Abfälle werden abhängig von der Art (fest, flüssig) sowie ihrer chemischen und physikalischen Zusammensetzung eingestuft und als bergbaulicher, nachweispflichtiger oder nicht nachweispflichtiger Abfall in unterschiedlichen Betriebsanlagen entsorgt.
Folgende Verwertungs- und Beseitigungswege bietet die KGS an:
Bohrcuttings und Bohrspülungen
Bergbaulicher Abfall (i. S. d. § 22a, Abs. 1, ABBergV)
Verwertung und Beseitigung
am Standort Staßfurt
Flüssige Abfälle
Nicht nachweis-pflichtiger Abfall (i. S. d. KrWG)
Verwertung und Beseitigung
an den Standorten Bitterfeld-Wolfen, Gütersloh und Liebenau
Flüssige Abfälle
Nachweispflichtiger Abfall (i. S. d. KrWG)
Verwertung und Beseitigung
an den Standorten Bitterfeld-Wolfen, Gütersloh oder Liebenau
Ganzjährige, durchgängige Annahme
Die ganzjährige (365 Tage) und durchgängige (24 h) Annahme ermöglicht einen stillstandsfreien Bohrbetrieb.
Elektronisches Abfall- Nachweisverfahren
Dieses Verfahren gilt für die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Entsorgungsanlagen der Bundesrepublik Deutschland. Bei den von der KGS eingesetzten chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen handelt es sich um solche Entsorgungsanlagen.
Mit dem innerstaatlichen Nachweisverfahren überwachen die jeweils zuständigen Behörden der Länder die ordnungsgemäße Entsorgung. Dies erfolgt insbesondere durch die Prüfung und Bestätigung von Entsorgungsnachweisen.
Das Nachweisverfahren ist in der Nachweisverordnung (NachwV) einem untergesetzlichen Regelwerk zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) normiert. Entsprechend den Vorgaben der NachwV hat das abfallrechtliche Nachweisverfahren in elektronischer Form zu erfolgen. Um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können, müssen sich die nachweispflichtigen Unternehmen bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder – Abfall (ZKS-Abfall) registrieren lassen.
Alle Entsorgungsanlagen der KGS
und ihrer Kooperationspartner
sind entsprechend registriert.
KGS bietet auch für die nicht nachweispflichtigen und/oder bergbaulichen Abfälle die Erstellung und Führung der Entsorgungsnachweise über das eANV, gemäß den Vorgaben der GADSYS Informationsschrift Nr. 9 vom 24. März 2010 für nicht nachweispflichtige Abfälle, an.
KGS übernimmt bei der Entsorgung von nachweispflichtigen Abfällen die abfallrechtliche Rolle des Beauftragten (im Sinne von Punkt 3 ergänzendes Formblatt Verfahrensbevollmächtigung).
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Durchführung des elektronischen Entsorgungsnachweisverfahrens.
Alle Entsorgungsanlagen der KGS
und ihrer Kooperationspartner
sind entsprechend registriert.
KGS bietet auch für die nicht nachweispflichtigen und/oder bergbaulichen Abfälle die Erstellung und Führung der Entsorgungsnachweise über das eANV, gemäß den Vorgaben der GADSYS Informationsschrift Nr. 9 vom 24. März 2010 für nicht nachweispflichtige Abfälle, an.
KGS übernimmt bei der Entsorgung von nachweispflichtigen Abfällen die abfallrechtliche Rolle des Beauftragten (im Sinne von Punkt 3 ergänzendes Formblatt Verfahrensbevollmächtigung).
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Durchführung des elektronischen Entsorgungsnachweisverfahrens.
Zertifizierung – Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
KGS garantiert seit vielen Jahren ein hohes Maß an Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zur Gewährleistung einer unfallfreien und schadenfreien Entsorgung. Der langjährige Zertifizierungsstand gemäß Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften bestätigt die fachliche Eignung.
Die Betriebsanlagen verfügen über Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, welche im Falle von Unfällen, außergewöhnlichen Ereignissen (Brand, Hochwasser) greifen. Darin wird u. a. die Vorgehensweise im Evakuierungsfall beschrieben sowie in Lageplänen die Position von Löschvorrichtungen und des Fluchtweges dargestellt.
In regelmäßig stattfindenden Audits gemäß Entsorgungsfachbetriebsverordnung werden folgende Punkte geprüft:
- Zuverlässigkeit der Betriebsinhaber und des eingesetzten Leitungspersonals
- Nachweise zur Fachkunde der leitenden Mitarbeiter
- Nachweise zur Sachkunde des sonstigen Personals
- Funktionsbeschreibungen
- Betriebstagebuch
- geltende Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
- Versicherungsunterlagen
- bestehende Genehmigungen, Erlaubnisse
- Regelungen zur Unterweisung und Fortbildung
Im Zusammenhang mit der Betriebsführung wird sichergestellt, dass alle eingehenden Abfälle beprobt und analysiert sowie anschließend zur Verwertung/Beseitigung freigegeben werden.
Unser Team
An der Seite der Geschäftsführung steht ein engagiertes und kompetentes Team aus Ingenieuren und Fachkräften für die täglichen Arbeiten der Kavernengesellschaft Staßfurt mbH bereit. Auf den Betriebsanlagen werden zur Gewährleistung einer unfallfreien und schadenfreien Entsorgung ausschließlich nach dem Regelwerk „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC) geschulte Mitarbeiter eingesetzt.
Unsere Referenzen
Seit 2003 wurden über 500.000 t bergbauliche Bohrabfälle in der Salzkaverne verwertet.
Seit 2011 wurden über 90.000 t Bohrspülungen und hochsaline Lagerstätten-/
Wir haben das Vertrauen vieler namhafter Öl- und Gasförderunternehmen, Servicefirmen und Unternehmen der Energiewirtschaft:
Unsere Referenzen
Seit 2003 wurden über 500.000 t bergbauliche Bohrabfälle in der Salzkaverne verwertet.
Seit 2011 wurden über 90.000 t Bohrspülungen und hochsaline Lagerstätten-/Prozesswässer chemisch-physikalisch behandelt.
Wir haben das Vertrauen vieler namhafter Öl- und Gasförderunternehmen, Servicefirmen und Unternehmen der Energiewirtschaft:
Kontakt
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gern.
Kavernengesellschaft Staßfurt mbH
An der Löderburger Bahn 4A
39418 Staßfurt