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Kombiniertes Entsorgungskonzept

Die Kombination der Entsorgung an den Standorten Staßfurt, Bitterfeld-Wolfen, Liebenau und Gütersloh stellt eine flexible, redundante und sichere Entsorgungslösung dar, speziell unter Berücksichtigung der bohrtechnisch operativen Besonderheiten und Anforderungen.

Die Einbindung der unterschiedlichen Entsorgungsanlagen garantiert einen stillstandsfreien Bohrbetrieb.

Am Standort Staßfurt werden Bohrabfälle in einer ehemaligen Solkaverne gemäß Bergrecht verwertet (Verwertung).

An den Standorten Bitterfeld-Wolfen, Gütersloh und Liebenau werden durch Kooperationspartner der KGS Bohrspülungen in Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlagen gemäß KrWG behandelt/beseitigt (Verwertung und Beseitigung).

Bergbauliche Abfälle

Nach § 22a Abs. 1 Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV) sind Bohrabfälle bergbauliche Abfälle, weil sie unmittelbar bei Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 1 BBergG anfallen.

Am Standort Staßfurt werden in einer Verwertungsanlage Bohrabfälle als bergbaulicher Abfall im Sinne § 22a Abs. 1 ABBergV verwertet. Der Betrieb der Verwertungsanlage erfolgt auf der Grundlage bergrechtlicher Genehmigungen. Die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt. Das bedeutet, dass sowohl die Aufsichtsbehörde des Abfallerzeugers, als auch die des Entsorgers nach dem Bundesberggesetz (BBergG) handeln.

Aufgrund der Rechtslage seit dem 1. Mai 2008 sind bergbauliche Abfälle, die außerhalb des Bergbaus entsorgt werden, als Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) anzusehen und unterliegen dessen Vorschriften, einschließlich der untergesetzlichen Regelwerke (z. B. Nachweisverordnung) sowie der Landesabfallgesetze. Für die Entsorgung von Bohrspülungen und anderen Flüssigkeiten (z. B. Niederschlags- und Schmutzwässer) in den Chemisch-Physikalischen-Behandlungsanlagen trifft dies zu.

Verwertung und Beseitigung

Die Abfälle werden abhängig von der Art (fest, flüssig) sowie ihrer chemischen und physikalischen Zusammensetzung eingestuft und als bergbaulicher, nachweispflichtiger oder nicht nachweispflichtiger Abfall in unterschiedlichen Betriebsanlagen entsorgt.

Folgende Verwertungs- und Beseitigungswege bietet die KGS an:

Bohrcuttings und Bohrspülungen

Bergbaulicher Abfall (i. S. d. § 22a, Abs. 1, ABBergV)

Verwertung und Beseitigung
am Standort Staßfurt

Flüssige Abfälle

Nicht nachweis-pflichtiger Abfall (i. S. d. KrWG)

Verwertung und Beseitigung
an den Standorten Bitterfeld-Wolfen, Gütersloh und Liebenau

Flüssige Abfälle

Nachweis­pflichtiger Abfall (i. S. d. KrWG)

Verwertung und Beseitigung
an den Standorten Bitterfeld-Wolfen, Gütersloh oder Liebenau

Ganzjährige, durchgängige Annahme

Die ganzjährige (365 Tage) und durchgängige (24 h) Annahme ermöglicht einen stillstandsfreien Bohrbetrieb.

Elektronisches Abfall- Nachweisverfahren

Dieses Verfahren gilt für die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Entsorgungsanlagen der Bundesrepublik Deutschland. Bei den von der KGS eingesetzten chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen handelt es sich um solche Entsorgungsanlagen.

Mit dem innerstaatlichen Nachweisverfahren überwachen die jeweils zuständigen Behörden der Länder die ordnungsgemäße Entsorgung. Dies erfolgt insbesondere durch die Prüfung und Bestätigung von Entsorgungsnachweisen.

Das Nachweisverfahren ist in der Nachweisverordnung (NachwV) einem untergesetzlichen Regelwerk zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) normiert. Entsprechend den Vorgaben der NachwV hat das abfallrechtliche Nachweisverfahren in elektronischer Form zu erfolgen. Um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können, müssen sich die nachweispflichtigen Unternehmen bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder – Abfall (ZKS-Abfall) registrieren lassen.

Alle Entsorgungsanlagen der KGS
und ihrer Kooperationspartner
sind entsprechend registriert.

KGS bietet auch für die nicht nachweispflichtigen und/oder bergbaulichen Abfälle die Erstellung und Führung der Entsorgungsnachweise über das eANV, gemäß den Vorgaben der GADSYS Informationsschrift Nr. 9 vom 24. März 2010 für nicht nachweispflichtige Abfälle, an.

KGS übernimmt bei der Entsorgung von nachweispflichtigen Abfällen die abfallrechtliche Rolle des Beauftragten (im Sinne von Punkt 3 ergänzendes Formblatt Verfahrensbevollmächtigung).

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Durchführung des elektronischen Entsorgungsnachweisverfahrens.

Alle Entsorgungsanlagen der KGS
und ihrer Kooperationspartner
sind entsprechend registriert.

KGS bietet auch für die nicht nachweispflichtigen und/oder bergbaulichen Abfälle die Erstellung und Führung der Entsorgungsnachweise über das eANV, gemäß den Vorgaben der GADSYS Informationsschrift Nr. 9 vom 24. März 2010 für nicht nachweispflichtige Abfälle, an.

KGS übernimmt bei der Entsorgung von nachweispflichtigen Abfällen die abfallrechtliche Rolle des Beauftragten (im Sinne von Punkt 3 ergänzendes Formblatt Verfahrensbevollmächtigung).

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Durchführung des elektronischen Entsorgungsnachweisverfahrens.

Zertifizierung – Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

KGS garantiert seit vielen Jahren ein hohes Maß an Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zur Gewährleistung einer unfallfreien und schadenfreien Entsorgung. Der langjährige Zertifizierungs­stand gemäß Verordnung über Entsorgungs­fachbetriebe, technische Überwachungs­organisationen und Entsorger­gemeinschaften bestätigt die fachliche Eignung.

Die Betriebsanlagen verfügen über Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, welche im Falle von Unfällen, außergewöhnlichen Ereignissen (Brand, Hochwasser) greifen. Darin wird u. a. die Vorgehensweise im Evakuierungsfall beschrieben sowie in Lageplänen die Position von Löschvorrichtungen und des Fluchtweges dargestellt.

In regelmäßig stattfindenden Audits gemäß Entsorgungs­fach­betriebs­verordnung werden folgende Punkte geprüft:

  • Zuverlässigkeit der Betriebsinhaber und des eingesetzten Leitungspersonals
  • Nachweise zur Fachkunde der leitenden Mitarbeiter
  • Nachweise zur Sachkunde des sonstigen Personals
  • Funktionsbeschreibungen
  • Betriebstagebuch
  • geltende Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
  • Versicherungsunterlagen
  • bestehende Genehmigungen, Erlaubnisse
  • Regelungen zur Unterweisung und Fortbildung

Im Zusammenhang mit der Betriebsführung wird sichergestellt, dass alle eingehenden Abfälle beprobt und analysiert sowie anschließend zur Verwertung/Beseitigung freigegeben werden.

Unser Team

An der Seite der Geschäftsführung steht ein engagiertes und kompetentes Team aus Ingenieuren und Fachkräften für die täglichen Arbeiten der Kavernengesellschaft Staßfurt mbH bereit. Auf den Betriebsanlagen werden zur Gewährleistung einer unfallfreien und schadenfreien Entsorgung ausschließlich nach dem Regelwerk „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC) geschulte Mitarbeiter eingesetzt.

Torsten Wagler
Geschäftsführer

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Christian Klee
Geschäftsführer

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Unsere Referenzen

Seit 2003 wurden über 500.000 t bergbauliche Bohrabfälle in der Salzkaverne verwertet.

Seit 2011 wurden über 90.000 t Bohrspülungen und hochsaline Lagerstätten-/Prozess­wässer chemisch-physikalisch behandelt.

Wir haben das Vertrauen vieler namhafter Öl- und Gasförder­unternehmen, Servicefirmen und Unternehmen der Energiewirtschaft:

Unsere Referenzen

Seit 2003 wurden über 500.000 t bergbauliche Bohrabfälle in der Salzkaverne verwertet.

Seit 2011 wurden über 90.000 t Bohrspülungen und hochsaline Lagerstätten-/Prozesswässer chemisch-physikalisch behandelt.

Wir haben das Vertrauen vieler namhafter Öl- und Gasförderunternehmen, Servicefirmen und Unternehmen der Energiewirtschaft:

Kontakt

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gern.

Kavernengesellschaft Staßfurt mbH
An der Löderburger Bahn 4A
39418 Staßfurt

+49 3925 263-362

info@kgs-stassfurt.com

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